Sie fragen sich, wie wir unsere Leistungen abrechnen?
Unsere Leistungen erbringen wir grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung zu Stunden- oder Tagessätzen zzgl. Nebenkosten.
Soweit möglich, legen wir mit dem Mandanten ein Rahmenbudget fest, das den erforderlichen Aufwand ebenso berücksichtigt wie den wirtschaftlichen Mehrwert unserer Leistung für den Klienten.
In Gerichtsverfahren sind wir gesetzlich zwingend gehalten, mindestens die RVG-Sätze in Rechnung zu stellen.
Für jeden Mandanten wird ein Leistungskonto geführt, das alle Leistungen dokumentiert. Durch eine transparente und meist monatlich erfolgende Abrechnung aller erbrachten Leistungen behält jeder Mandant den Überblick.
Wir legen Wert auf Wirtschaftlichkeit der Kosten und Transparenz der Abrechnung.