Unsere Mandanten loben unsere Kompetenz, die ehrliche, umfassende, erfolgs- und nicht aufwandsorientierte Qualität unserer Arbeit, die Dynamik und Entschlossenheit in der Vertretung ihrer Interessen sowie das laufende partnerschaftliche Feedback.
Sie fragen sich, wie wir unsere Leistungen abrechnen?
„Es bricht sich Bahn nur das, was gut. Beim Einkauf sollst du daran denken: Vor Billigkeit sei auf der Hut. Es kann Dir niemand etwas schenken!" Miele
In diesem Sinne legen wir Wert auf Wirtschaftlichkeit der Vorgehensweise und Kosten sowie Transparenz der Abrechnung. Für jeden Mandanten führen wir ein Leistungskonto, das alle Leistungen dokumentiert. Durch eine transparente und meist monatlich erfolgende Abrechnung aller erbrachten Leistungen behält jeder Mandant den Überblick.
In den meisten Mandaten stehen wir zu Beginn vor einer "Black Box" voll Imponderabilien, die schwer abzuschätzen sind und die oft Schachspiele mit schier unendlichen Zugvarianten in sich bergen.
Wir gehen daher meist stufenweise vor. Von Meilenstein zu Meilenstein können wir unsere Leistungen, die wir grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung erbringen, besser abschätzen. Soweit überschaubar und möglich, legen wir mit Ihnen die Ziele, Maßnahmen, Meilensteine sowie ein Budget fest, das den geschätzten Aufwand ebenso berücksichtigt, wie den wirtschaftlichen Umfang der jeweiligen Sache sowie Mehrwert unserer Leistung für Sie.
In Gerichtsverfahren sind wir gesetzlich zwingend gehalten, mindestens die RVG-Sätze in Rechnung zu stellen.