
Unsere Seminarorte
Wir veranstalten die Seminare in unserem Räumen in Frankfurt am Main oder an Ihrem Wunschort im In- oder Ausland.
Gerne schlagen wir je nach Thema und Zielsetzung einen Seminarort vor, bei dem die spezifische Atmosphäre das Ziel des Seminars unterstützt.
Unsere Konditionen
Für unsere Inhouse-Seminare machen wir ihnen ein individuelles Angebot, das alle gewünschten Leistungen einschließt.
Im Falle offener / überbetrieblicher Seminare gilt:
In den Preisen sind enthalten: Seminarteilnahme, Arbeitsunterlagen, Seminarpauschale mit Pausenerfrischungen und Mittagessen
Übernachtungen und Logisleistungen sind ggf. individuell zu buchen und nicht enthalten.
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Erst nach Eingang Ihrer definitiven Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung zusammen mit der Rechnung für die Seminargebühr.
Alle Teilnahmebeträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und sind nach Erhalt der Rechnung vor Seminarbeginn fällig.
Stornierungen sind kostenlos schriftlich bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach wird die hälftige Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierungen innerhalb von 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr fällig. Gerne akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.
Programm- oder Referentenänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt sofortige Benachrichtigung; in diesem Fall besteht für uns nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der evtl. bereits eingezahlten Teilnehmergebühr. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung lediglich auf die Teilnehmergebühr.
Bei überbetrieblichen Seminaren gewähren wir ein kostenloses Rücktrittsrecht im Todesfalle oder bei unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall des Seminarteilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers). Auf Wunsch hat der Teilnehmer auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen, ggf. auch auf Verlangen die Ärzte von der Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Rücktrittsgrund zu entbinden.
Ihre Daten werden zur Organisation der Veranstaltung und zu Ihrer Information verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.