Compliance // CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte - CPS Schließmann

Risk Due Diligence und Sicherheits-Prävention weltweit

Know-Your-Customer
Analysen
Geldwäsche
Compliance

Wir stellen die Geschäftsbeziehungen unserer Mandanten auf den Prüfstand und helfen die erforderlichen Compliance Anforderungen zu erfüllen.

Spätestens der Panama-Papers-Skandal 2016 sorgte international für Forderungen nach mehr Transparenz rund um den wirtschaftlich Berechtigten.

Weltweit steigt die Anzahl der Länder, die Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsprävention sowie zur Geldwäscheprävention implementieren. Viele dieser nationalen Gesetze haben auch Auswirkungen auf die internationalen Handelsbeziehungen.

Unternehmen müssen nicht nur den Gesetzen ihres eigenen Landes - in Deutschland

    dem Geldwäschegesetz - entsprechen, welches den rechtlichen Hintergrund zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung liefert.

    Für international agierende Unternehmen sind insbesondere zwei Regelungen zur Prävention von Wirtschaftskriminalität von Bedeutung:

    • Das Antikorruptionsgesetz UK Bribery Act
    • Der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)

    Beide Gesetze haben – obwohl es sich um nationale Regelungen des jeweiligen Landes handelt – Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, sofern sie direkt oder über Tochter- beziehungsweise Subunternehmen oder deren Mitarbeiter mit den Ländern in Verbindung stehen. Die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden können bei deutschen Unternehmen Untersuchungen aufnehmen, denn die Gesetze finden unabhängig vom Ort der Bestechung Anwendung.

    Soweit gesetzlich vorgeschrieben führen wir internationale Analysen durch.

    Das sogenannte „Know-your-Customer“-Prinzip ist einer der wichtigsten Grundsätze der Geldwäscheprävention.   

    Es beinhaltet die Verpflichtung, sich bei Anknüpfung der Geschäftsbeziehung der Identität des Kunden zu vergewissern.

    • Die Identifizierung hat grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion stattzufinden. 
    • Bei natürlichen Personen sind dabei Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift einzuholen. 
    • Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft sind folgende Angaben zur Identifizierung notwendig: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.
    • Der Vertragspartner ist des Weiteren zu seiner wirtschaftlichen Berechtigung zu befragen. Dabei ist festzustellen, ob der Vertragspartner mit dem wirtschaftlich Berechtigten der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion identisch ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Verpflichtete die Identität des wirtschaftlich Berechtigten feststellen.
    • Bei bestimmten Sachverhalten sind von den Verpflichteten verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist, der Vertragspartner zur Feststellung der Identität nicht anwesend ist oder zweifelhafte oder ungewöhnliche Sachverhalte vorliegen.

    Bei der Due-Diligence-Prüfung wird ein Unternehmen oder eine Person sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Das umfasst beispielsweise Umsatzzahlen, Gesellschafterstrukturen oder mögliche Verbindungen zu Wirtschaftskriminalität wie Korruption und Steuerhinterziehung. Eine solche Überprüfung ist notwendig, sobald ein Unternehmen Beziehungen mit Geschäftspartnern unterhält oder beispielsweise ein anderes Unternehmen aufgekauft werden soll.

    Erweiterter Due Diligence

    Bei bestimmten Sachverhalten sind von den Verpflichteten verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist, der Vertragspartner zur Feststellung der Identität nicht anwesend ist oder zweifelhafte oder ungewöhnliche Sachverhalte vorliegen oder Rechtspersonen in kritischer Rechtsform involviert sind. Ein erhöhtes Risiko liegt im Bargeschäft, dem fehlenden Kontakt zum Vertragspartner, zum Beispiel durch Einsatz von unbekannten Vermittlern, die Zahlungsabwicklung über eine Direktbank wie beim Onlinebanking oder dem rein elektronischen Zahlungsverkehr.

    Bei der erweiterten Due Diligence werden detaillierte Informationen über Personen und Firmen eingeholt - national und international.

    • Firmendatenbanken
      Identifikation möglicher Unternehmensverflechtungen und weiterer involvierte Personen
    • Watchlisten
      Identifikation von Personen und Unternehmen, die unter staatlicher Beobachtung stehen, beispielsweise Terrorismusverdächtige
    • Sanktionslisten
      Identifikation von Personen und Unternehmen, die wirtschaftlichen oder rechtlichen Sanktionen (Embargos) unterliegen
    • PEP-Listen (Politically Exposed Persons)
      Identifikation von politisch exponierten Personen, die sich in unmittelbarem Umfeld eines Regierungs- oder Behördenmitglieds befinden und dadurch ein besonders hohes Korruptions- und Bestechungsrisiko aufweisen
    • Pressemeldungen
    • Abgleich mit Nachrichten, um sicherzustellen, dass Geschäftspartner nicht mit Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche, Betrug oder Bestechung in Verbindung stehen
    • Länderdatenbanken
      Ausschließen länderspezifischer Risiken, wie politischen Unruhen oder instabilen Währungen
    • Durch die Prüfungsergebnisse zu neuen und bestehenden Geschäftspartnern müssen Unternehmen den Risikoansatz anpassen oder die Geschäftsanbahnung abbrechen.