U.S. Supreme Court kippt IEEPA-Zölle – Verfassungsgrenze exekutiver Handelspolitik und Beginn einer komplexen Rückerstattungsphase
1. Die Entscheidung vom 20. Februar 2026: Verfassungsrechtliche Zäsur
Mit Urteil vom 20. Februar 2026 erklärte der U.S. Supreme Court mit sechs zu drei Stimmen Zölle für rechtswidrig, die Präsident Donald Trump in seiner zweiten Amtszeit auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt hatte.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Präsident durch Executive Orders eigenständig Zölle erheben darf, wenn er sich auf die im IEEPA enthaltene Formulierung beruft, er dürfe „regulate … importation“ im Fall „ungewöhnlicher und außerordentlicher“ Bedrohungen für die nationale Sicherheit, Außenpolitik oder Wirtschaft.
Der Supreme Court verneinte dies ausdrücklich.
Kernaussagen des Gerichts
- Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung
Art. I § 8 der U.S. Constitution weist dem Kongress die ausschließliche Kompetenz zu, „Taxes, Duties, Imposts and Excises“ zu erheben.
Eine eigenständige allgemeine Gesetzgebungsbefugnis des Präsidenten besteht nicht. - Keine klare Delegation im IEEPA
Der Begriff „regulate … importation“ genüge nicht als ausdrückliche Ermächtigung zur Einführung von Zöllen.
Der Begriff „tariffs“ oder „duties“ erscheint im IEEPA nicht. - Major Questions Doctrine
Bei Maßnahmen von erheblicher wirtschaftlicher und politischer Tragweite sei eine eindeutige gesetzliche Grundlage („clear congressional authorization“) erforderlich.
Flächendeckende Zölle in beliebiger Höhe und Dauer erfüllten diese Schwelle. - Historische Praxis
Das IEEPA wurde historisch zur Kontrolle von Vermögensbewegungen, Sanktionsmaßnahmen oder Embargos genutzt – nicht zur Einführung allgemeiner Zollsysteme.
Damit hat das Gericht eine deutliche Grenze zwischen Notstandsrecht und fiskalischer Gesetzgebung gezogen.
2. Historischer Kontext der IEEPA-Zölle
Nach Amtsantritt 2025 erklärte Präsident Trump:
- den Zustrom von Fentanyl aus Kanada, Mexiko und China,
- sowie „große und persistente“ Handelsdefizite
zu „ungewöhnlichen und außerordentlichen“ Bedrohungen.
Auf dieser Grundlage wurden:
- Zölle bis zu 25 % auf bestimmte Staaten,
- ein Mindestzoll von 10 % auf nahezu sämtliche Importe,
- teils 15 % Mindestzoll auf EU-Waren
per Executive Order eingeführt.
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren Zölle nach:
- Section 301 Trade Act (unfaire Handelspraktiken)
- Section 232 Trade Expansion Act (nationale Sicherheit)
3. Unmittelbare Folgen der Entscheidung
Mit der Entscheidung entfällt die Rechtsgrundlage für sämtliche auf IEEPA gestützten Zölle.
Allerdings ordnete der Supreme Court keine automatische Rückerstattung an. Die praktische Umsetzung ist damit offen.
Gleichzeitig kündigte das Weiße Haus an, neue Zölle auf Grundlage von Section 122 Trade Act (max. 15 %, 150 Tage befristet) einzuführen.
Die handelspolitische Unsicherheit bleibt daher bestehen.
4. Rückerstattung bereits gezahlter Zölle – Juristische Architektur
Die zentrale Folgefrage lautet:
Müssen bereits gezahlte IEEPA-Zölle zurückerstattet werden – und wenn ja, wie?
Diese Frage ist komplexer als die materielle Rechtswidrigkeit selbst.
4.1 Zuständigkeit: Court of International Trade (CIT)
Der U.S. Court of International Trade ist für Zollrechtsstreitigkeiten zuständig.
Bereits anhängige Verfahren waren bis zur Supreme-Court-Entscheidung ausgesetzt und werden nun wieder aufgenommen.
4.2 Protestverfahren nach 19 U.S.C. § 1514
Grundsätzlich gilt im US-Zollrecht:
- Innerhalb von 180 Tagen nach Zollfestsetzung muss ein formeller Protest eingelegt werden.
- Erst danach ist Klage zulässig.
Problemfall: Kein Protest eingelegt
Viele Unternehmen zahlten die Zölle ohne Protest, da die Rechtslage zunächst unklar war.
Hier stellen sich drei zentrale Streitfragen:
- Führt fehlender Protest zur Präklusion?
- Ist ein ultra-vires-Handeln der Exekutive von Fristen unabhängig angreifbar?
- Gilt die Zollfestsetzung als „void ab initio“ oder lediglich als „voidable“?
Diese Fragen werden voraussichtlich Gegenstand divergierender Rechtsprechung.
4.3 Alternative Anspruchsgrundlage: Illegal Exaction Doctrine
Neben dem klassischen Zollprotest kommt in Betracht:
- Klage wegen rechtsgrundloser Abgabenerhebung („illegal exaction“)
- Zuständigkeit ggf. Court of Federal Claims
Argument:
Wenn der Präsident ultra vires handelte, bestand nie eine wirksame Rechtsgrundlage.
Dem steht entgegen:
- Prinzip der Sovereign Immunity
- Haushaltsrechtliche Erwägungen
4.4 Haushaltsrechtliche Dimension
Das Rückerstattungsvolumen wird auf über 150 Milliarden USD geschätzt.
Folgen:
- Belastung des Bundeshaushalts
- Politische Intervention möglich
- Potenzielle gesetzliche „curative legislation“
Ein Richter warnte ausdrücklich:
Der Refund-Prozess werde „likely to be a mess“.
5. Prozessrisiken und strategische Optionen
5.1 Erfolgsaussichten
Positiv:
- Klare verfassungsrechtliche Unzulässigkeit
- Deutliche 6-3-Mehrheit
- Strikte Kompetenzabgrenzung
Risiken:
- Verjährung
- Fehlender Protest
- Administrative Verzögerung
- Legislative Eingriffe
5.2 Strategische Handlungsoptionen
Option 1 – Aktive CIT-Klage
Sinnvoll bei hohem Volumen und dokumentiertem Protest.
Option 2 – Administrative Refund-Anträge
Abhängig von CBP-Verfahrensregelung.
Option 3 – Abwarten auf gesetzgeberische Lösung
Riskant wegen Fristen.
Option 4 – Sammelklagen oder koordinierte Branchenstrategie
Erhöht politischen Druck.
6. Bedeutung für die Gewaltenteilung und die Handelspolitik
Die Entscheidung ist verfassungsrechtlich weitreichend:
- Begrenzung exekutiver Notstandsbefugnisse
- Stärkung der Legislative
- Klarstellung der Major Questions Doctrine im Bereich Handel
Handelspolitisch bedeutet dies:
- Zölle bleiben möglich, aber nur auf klarer gesetzlicher Grundlage
- Section 301 und 232 bleiben unberührt
- Section 122 bietet nur temporäre Lösung
7. Bewertung für Unternehmen
Betroffene Importeure sollten unverzüglich:
- Zollhistorie auswerten
- Proteststatus prüfen
- Fristen analysieren
- Dokumentation sichern
- Prozessstrategie entwickeln
Unternehmen mit signifikanten Belastungen sollten eine proaktive Klageerhebung ernsthaft prüfen.
8. Gesamtausblick
Die Supreme-Court-Entscheidung beendet die IEEPA-Zollphase, eröffnet jedoch:
- eine massive Rückerstattungswelle,
- komplexe verfahrensrechtliche Streitigkeiten,
- und eine neue Phase handelspolitischer Machtkämpfe zwischen Exekutive und Legislative.
Rechtlich ist der Fall ein Lehrstück über Gewaltenteilung.
Praktisch ist er der Auftakt zu einem langjährigen administrativen und prozessualen Konfliktfeld.
Am 20. Februar 2026 hat der U.S. Supreme Court eine der wirtschaftsverfassungsrechtlich bedeutendsten Entscheidungen der letzten Jahre getroffen. Mit sechs zu drei Stimmen erklärte das Gericht Zölle für rechtswidrig, die Präsident Donald Trump in seiner zweiten Amtszeit auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt hatte. Die Entscheidung markiert eine deutliche verfassungsrechtliche Grenzziehung zwischen exekutiver Notstandsbefugnis und der dem Kongress vorbehaltenen Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besteuerung und Zollerhebung.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Frage, ob der Präsident sich auf die im IEEPA enthaltene Ermächtigung berufen durfte, „importation zu regulieren“, um eigenständig Zölle durch Executive Orders einzuführen. Der IEEPA, 1977 als Notstandsgesetz verabschiedet, erlaubt dem Präsidenten, bei „ungewöhnlichen und außerordentlichen“ ausländischen Bedrohungen wirtschaftliche Maßnahmen ohne vorherige Beteiligung des Kongresses zu ergreifen. Klassischerweise diente das Gesetz der Kontrolle von Vermögensbewegungen, der Verhängung von Sanktionen oder der Blockierung bestimmter Transaktionen. Die Erhebung allgemeiner Zölle gehörte historisch nicht zu seinem Anwendungsbereich.
Der Supreme Court stellte klar, dass die U.S. Constitution in Art. I § 8 dem Kongress die Kompetenz zuweist, „Taxes, Duties, Imposts and Excises“ zu erheben. Dieses Steuer- und Abgabenmonopol des Gesetzgebers könne nicht durch eine generalklauselartige Formulierung im IEEPA ausgehebelt werden. Die Mehrheit des Gerichts betonte, dass Zölle im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt werden. Angesichts der enormen wirtschaftlichen und politischen Tragweite flächendeckender Zölle – in beliebiger Höhe, gegenüber sämtlichen Handelspartnern und potenziell unbegrenzter Dauer – sei eine klare und eindeutige gesetzliche Ermächtigung erforderlich. Eine solche liege nicht vor. Mehrere Richter stützten ihre Argumentation zusätzlich auf die sogenannte Major Questions Doctrine, wonach Maßnahmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung eine unmissverständliche Delegation durch den Kongress voraussetzen.
Die Entscheidung beendet damit die Praxis, auf Grundlage des IEEPA Zölle von bis zu 25 Prozent gegen einzelne Staaten sowie Mindestzölle von 10 Prozent auf nahezu sämtliche Importe zu erheben. Nicht betroffen sind Zölle, die auf anderen gesetzlichen Grundlagen beruhen, etwa Section 301 des Trade Act oder Section 232 des Trade Expansion Act. Das Weiße Haus kündigte bereits an, künftig auf Section 122 des Trade Act zurückzugreifen, die temporäre Zölle bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt. Die handelspolitische Unsicherheit bleibt somit bestehen, wenn auch auf einer anderen gesetzlichen Basis.
Die eigentlich brisante Folgefrage betrifft jedoch die Rückerstattung bereits gezahlter Zölle. Der Supreme Court erklärte die IEEPA-Zölle zwar für rechtswidrig, ordnete jedoch keine automatische Rückzahlung an. Damit beginnt ein komplexes verwaltungs- und prozessrechtliches Kapitel.
Zentral zuständig für Zollstreitigkeiten ist der U.S. Court of International Trade (CIT). Unternehmen, die gegen die ursprünglichen Zollfestsetzungen formell Protest eingelegt haben, verfügen über gute Aussichten, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das US-Zollrecht sieht vor, dass binnen 180 Tagen nach Zollfestsetzung ein Protest einzulegen ist; erst nach dessen Ablehnung kann Klage erhoben werden. Für diese Fälle erscheint die Rechtslage nach der Entscheidung des Supreme Court vergleichsweise klar.
Problematisch ist hingegen die Situation derjenigen Unternehmen, die keinen Protest eingelegt haben. Hier stellt sich die Frage, ob die fehlende Einhaltung der Protestfrist zur Präklusion führt oder ob ein ultra-vires-Handeln der Exekutive – also eine Maßnahme ohne gesetzliche Grundlage – auch unabhängig von verfahrensrechtlichen Fristen angreifbar bleibt. Dogmatisch ist zu klären, ob die Zölle als von Anfang an nichtig („void ab initio“) oder lediglich anfechtbar („voidable“) zu qualifizieren sind. Diese Differenzierung wird in künftigen Verfahren erhebliche Bedeutung gewinnen.
Neben dem klassischen Protestverfahren kommt als alternativer Ansatz die sogenannte Illegal-Exaction-Doktrin in Betracht. Danach können rechtsgrundlos erhobene Abgaben zurückgefordert werden. In Betracht käme hier eine Klage vor dem Court of Federal Claims. Allerdings stehen dem haushaltsrechtliche Erwägungen sowie das Prinzip der Sovereign Immunity entgegen, das Klagen gegen den Bund nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Die Gerichte werden klären müssen, inwieweit diese Schranken im Fall einer vom Supreme Court festgestellten Kompetenzüberschreitung durchbrochen werden können.
Die fiskalische Dimension ist erheblich. Das Volumen der potenziell zu erstattenden Zölle wird auf einen dreistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Eine Rückzahlung in diesem Umfang hätte erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und könnte politische Gegenmaßnahmen auslösen, etwa in Form gesetzlicher Übergangsregelungen oder verfahrensrechtlicher Einschränkungen. Hinzu treten praktische Probleme der administrativen Umsetzung: die Identifikation einzelner Importvorgänge, die Frage einer Verzinsung, die technische Abwicklung über die Systeme der U.S. Customs and Border Protection sowie die Möglichkeit eines vereinfachten Massenverfahrens. Nicht ohne Grund wies ein Richter des Supreme Court darauf hin, dass der Rückerstattungsprozess „likely to be a mess“ werden dürfte.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies eine strategische Abwägung. Wer fristgerecht Protest eingelegt hat, sollte eine aktive Prozessführung vor dem Court of International Trade ernsthaft prüfen. Bei hohem Streitwert kann auch eine koordinierte Branchenstrategie sinnvoll sein. Unternehmen ohne Protest stehen vor komplexeren rechtlichen Hürden, sollten jedoch prüfen, ob alternative Klagewege eröffnet sind oder ob eine legislative Lösung abgewartet werden kann. Untätigkeit birgt das Risiko, dass Ansprüche verjähren oder durch spätere gesetzgeberische Maßnahmen eingeschränkt werden.
Verfassungsrechtlich markiert die Entscheidung eine klare Stärkung der Gewaltenteilung. Der Supreme Court hat deutlich gemacht, dass selbst weit gefasste Notstandsbefugnisse keine Blankoermächtigung für fiskalische Grundsatzentscheidungen darstellen. Handelspolitisch eröffnet sich eine neue Phase, in der exekutive Gestaltungsspielräume enger kontrolliert werden, während zugleich alternative gesetzliche Instrumente verstärkt genutzt werden könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die IEEPA-Zölle sind gefallen, doch der eigentliche Konflikt beginnt erst. Die Rückerstattungspraxis wird über Jahre hinweg Gerichte, Verwaltung und Unternehmen beschäftigen. Für Importeure mit erheblicher Zollbelastung besteht Handlungsbedarf – sowohl rechtlich als auch strategisch. Die Entscheidung des Supreme Court ist damit nicht nur eine verfassungsrechtliche Klarstellung, sondern der Ausgangspunkt einer neuen, komplexen Auseinandersetzung um Kompetenz, Haftung und fiskalische Verantwortung im internationalen Handel.