Leistungsfunktionen - Beschaffung, Vertrieb, Marketing // CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte - CPS Schließmann

Rechtliche Gestaltungen

Beschaffung
Vertrieb
Marketing

Kreatives Marketing vs. enge Rechtsregeln

Nicht alles, was im Marketing aus der kreativen Überlegung im Bereich der "vier Ps" möglich ist, ist auch rechtlich zulässig. Vor allem durch die wachsende digitale Welt und deren Durchdringung der analogen kommen völlig neue Fragestellungen auf. 

Nicht selten verstößt manche gute Idee z.B. gegen Urheberrechte oder ist wettbewerbsrechtlich bedenklich.


Spielräume bei Beschaffung und Einkauf nutzen und vertraglich verankern

  • Wie setze ich unternehmerische Ziele in erfolgreiche Geschäftskonzepte um?
  • Wie muss ein professionelles Vertragswerk gestaltet sein?
  • Wie können Geschäftsprozesse, die - wie eine Unruh ein Uhrwerk - eine Organisation in Gang halten, durch wirtschaftlich und rechtlich geeignete Regelwerke organisiert und gesichert werden?
  • Benötigen meine Regelwerke und Verträge einen Up-Date?
  • Genügen sie noch den jetzigen Anforderungen meines Unternehmens?

Kommt Ihnen das bekannt vor? Die einen möchten das Beste, die anderen das Günstigste, jeder will entscheiden und mitreden und am Ende läuft das Unternehmen die Gefahr die definierte Qualität zu verpassen. Haftungsrisiken und Imageschäden sind die Folge. 

Wir beraten und begleiten nicht nur mit rechtlichem Know how und wirtschaftlichem Sachverstand, sondern helfen Ihnen das Spannungsverhältnis zwischen Bedarfsträgern, Stakeholder und Beschaffern zu lösen.

Am Anfang stehen grundsätzliche Fragen z.B. von „Make or buy“ i.S. der eigenen Fertigungstiefe oder auch des Einkaufs von Kernkompetenzen einerseits und Auslagerung weniger wertschöpfender und damit günstiger einzukaufenden Leistungen. Hat man sich für „Buy“ entschieden, kann die Beschaffung im Wege einer Ausschreibung des Auftrags die Weichen stellen und man muss Anforderungen wie Vertragskonditionen mit genauen und vollziehbaren Leistungsverzeichnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Beginn an vorgeben. Ein „Non-Disclosure Agreement“ (NDA) verpflichtet die potenziellen Bieter zur Verschwiegenheit. 

Mit einer Outsourcing-Entscheidung gehen ggf. auch Ressourcen-Entscheidungen einher. Hier müssen Organisationsentwicklungsthemen wie ggf. Personalabbau, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch Neueinstellung mit bestimmten Know how parallel gestaltet und abgebildet werden.

In der Verhandlungs- und Vertragspraxis gilt meist das „Right of the first Shot“. D.h. der, der zuerst einen Vertragsentwurf in den Ring wirft hat den Vorteil dass an diesem gearbeitet wird. 

Dies sind entscheidende Weichenstellungen gerade in internationalen Verträgen, wo die Frage von anwendbarem Recht und der Jurisdiktion entscheidend sind. Es liegen Welten zwischen dem Civil Law Kreis und Common Law Kreis.

Doch selbst wenn solche proaktive Vertragsgestaltung wegen des Ungleichgewichts der Vertragspartner nicht möglich ist, muss man sich nicht alle Bedingungen einseitig diktieren lassen. Dann gilt es sekundär das vorliegende Konditionen- und Regelwerk genau zu prüfen und zumindest zu versuchen, besonders nachteilige Regelungen aus dem Vertrag heraus zu verhandeln.


Der Vertrieb als Wertschöpfungsmotor eines Unternehmens

So hemdsärmelig er oft organisiert und geführt wird – der Teufel steckt auch hier im Detail! Wenn es im internationalen Kontext um die Schnittstellen unterschiedlicher Rechtssysteme geht, steht er oft als "Buhmann" da! Einen schlagkräftigen Vertrieb bei geringstem Risiko aufzubauen und zu steuern, gehört zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren eines Unternehmens.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Rechtfragen des nationalen und internationalen Absatzes von Waren und Dienstleistungen. Dies reicht von allgemeinen Fragen des Vertriebsrechts über die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändler-Verträgen bis zur Ausarbeitung von Franchise-Modellen. Wir beraten und begleiten insbesondere bei:

  • Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Nationales und internationales Vertriebsrecht
  • Handelsvertreter-Verträge
  • Vertragshändler-Verträge
  • Franchise-Modelle
  • Lizenz-Verträge
  • Provision
  • Kündigung
  • Ausgleichsanspruch 
  • Wettbewerbsverbot 

Die heutige Komplexität bedarf verlangt nach besonderer Sachkenntnis und Sorgfalt. Viel zu oft greifen Unternehmen leider auf Musterverträge zurück, die ihren vertrieblichen Besonderheiten nicht oder nur unzureichend gerecht werden und Risiken aufbauen, die oft ohne Vertrag und bei gesetzlicher Rechtslage sogar besser wären.

Wir erörtern mit unseren Mandanten:

  • Welche Einkaufs- und Vertriebsstrategie passt am besten zum Geschäftskonzept?
  • Mit welcher Organisation können die Ziele am besten, kostengünstigsten und mit einem höchstmöglichen Wertschöpfungsbeitrag erreicht werden?
  • Wie gestalten wir unsere Konditionen?
  • Was spricht für und gegen mögliche Beschaffungs- und Vertriebsmodelle und –strukturen?
  • Was ist juristisch zu beachten?
  • Was ist umsatzsteuerlich im nationalen und internationalen Kontext zu beachten? Was muss aus steuerlicher Sicht beachtet werden, wenn Lieferungen in eine EU-Mitgliedstaat oder in eine Drittland stattfinden?
  • Wie erfolgen umsatzsteuerliche Registrierung und Beratung ausländischer Unternehmen im Inland, wie das Abzugs- oder Vorsteuervergütungsverfahren? 
  • Wie kann den Vertrieb risikoarm optimiert werden?
  • Wie vermeide ich Korruption bzw. gehe mit entsprechenden Fällen wirksam um?
  • Wie kann ich durch geeignete Compliance die Einhaltung bestimmter Rechts- und Sorgfaltspflichten regeln?

Künftig werden wachsend unabhängige Produktentwickler ins Spiel kommen. Per Lizenz werden sie marktfähige Ideen sowie die Umsetzung und Nutzung dieser Ideen anbieten. Das wird ganz neue Märkte, Prozesse und rechtliche Gestaltungsanforderungen bedeuten.