Vermögen-Familien-Unternehmen // CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte - CPS Schließmann

Christoph Schließmann stammt aus einer Unternehmerfamilie, hat ungünstigste Nachfolgeumstände durchlebt und ist ein früher Pionier des komplexen Themas "Unternehmer-Nachfolge" und veröffentlichte bereits 2001 im Luchterhand-Verlag (heute Wolters-Kluwer) das Fach-Buch "Schließmann/Fandrich/Bloehs: Unternehmer-Nachfolge: Strategische, finanzielle, juristische, steuerliche und persönliche Aktionsfelder vernetzen - die beste Lösung finden". Dazu hielt er Vorträge und Seminare.

Der Verlag: "Auf den ersten Blick erscheint die Nachfolge-Frage als bekannte Aufgabe: in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt, wie und an wen Führungsaufgaben, Entscheidungskompetenzen und Unternehmensanteile von der Gründergeneration übergeben werden. Und zwar an Nachfolger aus dem Kreis der Familie, an angestellte Manager oder einen externen Käufer. In Wirklichkeit aber geht es um viel mehr: Es geht um Abschied, Macht, Geld, Einfluss, Eitelkeiten und Ehre. Es geht um Familiengeschichte, Interessensicherung, um Vermögen, Vermögensverteilung, Ängste, Mitarbeiter, gesellschaftliches Ansehen. Unternehmernachfolge somit ausschließlich als die Nachfolge des aus Altersgründen ausscheidenden Gründerunternehmers zu betrachten, wäre zu kurz gegriffen. Nachfolge ist nämlich nicht nur der "letzte Akt" im Lebenswerk einer Unternehmerpersönlichkeit, sie ist ein Prozess mit mehreren Handlungsfeldern, der viele Jahre vor dem eigentlichen Abschied der Gründerpersönlichkeit beginnen sollte. Genau an diesem Prozessgedanken setzt dieses Fachbuch an. Es begleitet Unternehmer, deren Familie und deren Berater durch alle kaufmännischen, finanziellen, juristischen und persönlichen Handlungsfelder. Mit dem Ziel, eine für den Unternehmer, seine Familie und sein Unternehmen bestmögliche Nachfolgeregelung zu erreichen. Inhalt: - Nachfolge aus betriebswirtschaftlicher Sicht - Nachfolge aus personeller Sicht - Nachfolge aus finanzieller Sicht - Nachfolge aus juristischer Sicht: Der rechtliche Rahmen für die Nachfolgeregelung, Die vorweggenommene Erbfolge, Konzeptionen der Unternehmernachfolge - Nachfolge aus steuerlicher Sicht: Die Steuerlast bei der Unternehmernachfolge, Das Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer), Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer - Die ganzheitliche Nachfolgeregelung"

 

Das ManagerMagazin 9/2001 rezensiert:

 

Der Wirtschaftjournalist Hartmut Volk schreibt in 11/2001 unter dem Titel "Was passiert mit meinem Unternehmen nach mir?"

 

Damals wie heute hat sich Christoph Schließmann auf folgende Fragen konzentriert, die für ihn für eine gelingende Nachfolge im Zentrum stehen müssen:

 

  • Ist das Unternehmen strategisch-strukturell so lebensfähig, dass es zur Nachfolge und deren Gestaltung geeignet ist? hierzu aktuell: Lebensfähige Geschäftsmodelle
  • Sind alle wirtschaftlich-rechtlichen Spannungsfelder integriert und synchronisiert: Strategie, Organisation, Compliance, Corporate Governance, Rechtsformen, Erbrecht und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen? Eine mangelhafte Synchronisation kann im Ernstfall zu einem Verlust des Gesellschaftsanteils führen, denn die Gestaltungsüberlegungen der Erblasserin oder des Erblassers unterliegen dem Erb- als auch dem Gesellschaftsrecht. Dabei sind die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts vorrangig zu beachten.
  • Sind Konflikte durch internationale Vermögen erkannt und geregelt? Das Internationale Erbrecht stellt eine äußerst komplexe Rechtsmaterie dar. Die Anwendungen ausländischer Rechtsordnungen sind ebenso zu klären, wie die Zuständigkeiten verschiedener Gerichte. Entscheidend hierfür ist seit der Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Bei Unklarheiten in Erbfällen mit Auslandsbezug sind wir die richtigen Ansprechpartner. Insbesondere auch weil wir international ein gut aufgestelltes Netzwerk mit ausgewiesenen Experten zur Verfügung haben.
  • Ist eine Nachfolgekonzept präventiv zu Lebzeiten erstellt, um vermeidbare Risiken und Konflikte zu lösen?

 

 

Maria Anwari arbeitet seit 2022 in Bürogemeinschaft mit CPS Schließmann und ist eine ausgewiesene Erbrechts-Spezialistin. Maria Anwari war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg in einer Privatbank in Frankfurt am Main tätig. Sie beriet vermögende Privatkunden in den Bereichen nationales und internationales Erbrecht, der Vermögensnachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung. Als Syndikus-Rechtsanwältin verantwortete sie danach das Themenfeld „Vermögensverwaltung“ aus rechtlicher Sicht in einer großen Wertpapierbank.

Mit der Post Graduate Qualifikation „Erbrecht, Unternehmensnachfolge & Vermögen“ – Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) hat sie sich dann als Rechtsanwältin auf Erbrecht (national/international) und Vermögensnachfolge spezialisiert. Ihre Bankerfahrung, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse sind ein Fundus, von dem Mandanten profitieren.

Maria Anwari wird sich in Zusammenarbeit mit Christoph Schließmann auf die erbrechtliche Vermögensgestaltung und Nachfolge national/international konzentrieren:

 

  • Vermögensanalyse: Eine optimale Nachfolgeplanung setzt häufig eine umfassende Vermögensanalyse voraus. Erst wenn die Bewertungen für alle Vermögenswerte vorliegen, können Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechend Lösungsmodelle gefunden werden. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern werden Bewertungen Ihrer Firmen und/oder Immobilien vorgenommen, sodass nach Abschluss der Analyse eine individuelle Strategie entwickelt werden kann.
  • Internationales Erbrecht: s.o.
  • Vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen: Schenkungssteuerfreibeträge können alle 10 Jahre beansprucht werden. Um diese auszuschöpfen sind Schenkungen zu Lebzeiten an die Folgegeneration Thema der Vermögensnachfolge. Individuell zugeschnittene Modelle wie Familienpools und Stiftungen stehen hier zur Auswahl.
  • Familienpools:  Familienpools sind Gesellschaften, die kapitalstarke Familien zur professionellen Planung, organisierten Verwaltung und strategischen Bewirtschaftung mittlerer und großer Privatvermögen gründen. Wir suchen die für Sie richtige Gesellschaftsform und begleiten die Gründung des Familienpools. Lesen Sie hierzu mehr!
  • Der Pflichtteilsanspruch – manchmal Fluch und manchmal Segen
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Pflichtteils: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Nachkommen und Eltern können im Erbfall Pflichtteilsansprüche geltend machen. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Angesichts komplexer werdender Familienstrukturen wächst die Nachfrage nach Pflichtteilsreduzierungsmaßnahmen. Sofern keine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen abgegeben werden, erarbeiten wir nach der Vermögensanalyse eine – ggf. auch langfristige – Strategieplanung zur Pflichtteilsreduzierung nach Ihren Wünschen.
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen: Es gab einen Todesfall in Ihrer nahen Familie und Sie erfahren, dass Sie von der verstorbenen Person per Testament enterbt wurden? Dann könnte Ihnen unter Umständen ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch gegen die Erben zustehen. Es kommt nicht selten vor, dass der Pflichtteilsberechtigte wenig bis keinerlei Kenntnis über den Umfang des Nachlasses hat. In solchen Fällen ist es wichtig mit der richtigen Strategie an die Angelegenheit heranzugehen, damit der Pflichtteilsanspruch nicht ins Leere läuft.
  • Testamentsgestaltung / Vorsorgevollmacht: Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen als Erblasser, haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen in einem Testament festzuhalten. Sie können Erben einsetzen und Vermächtnisse sowie Auflagen anordnen, ändern oder ergänzen. Wir beraten Sie bezüglich der Formalien und finden klare Formulierungen für eine eindeutige Auslegung. Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Interesse zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. Welche Vorteile und Tücken sie birgt, erfahren Sie von uns.