Arbeitsrecht im Einklang mit der Geschäfts-Strategie
Die personelle Disposition muss heute parallel oder sogar antizipativ zur Strategieentwicklung erfolgen, um rechtzeitig die Ressourcen und das Know how zur Verfügung zu stellen, die zu Umsetzung der Geschäftspolitik erforderlich sind.
Individuelles Arbeitsrecht vor allem sichert diese Maßnahmen ab. Wir beraten und begleiten Sie national und international.
Kein anderes Rechtsgebiet – außer vielleicht dem ohnehin eng verwandten Gesellschaftsrecht – ist so abhängig von Strategie, Interessen behutsamer Diplomatie und vorausschauender Strategie wie das Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht gleicht einem Schachspiel
Weitsicht und Strategie zeichnen den erstklassigen Arbeitsrechtler aus.
Arbeitsrecht gleicht einem Schachspiel. Im Spannungsfeld von Unternehmen und Mitarbeiter, Personalmanagement und Führung, entwickelt es sich „Zug um Zug“. Schon die „Eröffnung“ des Spiels kann über das Remis oder über Sieg und Niederlage entscheiden. Was wird „der Turm“ tun? Wie reagiert „der Läufer“? Wir nimmt man „die Dame“ aus der Schusslinie? Wen wird „der Springer“ überraschen?
Der erste wichtige Schachzug bei einem Organvertreter beginnts schon mit der Frage des Rechtswegs: Arbeitsgericht oder Landgericht?
Recht allein hilft nicht weiter!
Die reine Rechtsperspektive erweist sich im Arbeitsrecht selten als zielführend. Wer hier, am besten ohne gerichtliche Hilfe, zu adäquaten und allen Seiten dienlichen Lösungen kommen möchte, benötigt
- vor allem Prävention. In gut beratenen Unternehmen erhält Prävention bedeutend mehr Aufmerksamkeit als der Konfliktfall. Sollte der einmal eintreten, gibt es allerdings kaum Raum für Nachbesserungen.
- rechtlichen Sachverstand
- klare Strategien
- diplomatisches Geschick
- Sozialkompetenz und Empathie in situativen Emotionen
Unsere Mandanten benötigen vor allem Rat in folgenden kritischen Sachverhalten:
Vertragsgestaltung: Verträge sind so alt wie die Menschheit
Selbst die Götter in Walhall mussten Verträge einhalten, zumindest verrät uns dies die Oper. Verträge
bilden Rückgrat und Fundament einer Gesellschaft
regeln das menschliche Miteinander
sind unverzichtbar für betriebswirtschaftliches Handeln
zementieren unternehmerische Verantwortung
II. Beratung und Begleitung von Change, Umstrukturierung und Sanierung
Strategieorientierte Organisationsentwicklung und Umstrukturierung
Begleitung bei der Gestaltung von Veränderungsstrategien und deren Umsetzung
Gestaltung von Betriebsänderungs- und Outsourcing-Konzepten
Aufbau- und Führung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
I. Personalmanagement, Arbeits- und Dienstrecht
Strategieorientierte Organisationsentwicklung und Umstrukturierung
Begleitung bei der Gestaltung von Veränderungsstrategien und deren Umsetzung
Gestaltung von Betriebsänderungs- und Outsourcing-Konzepten
Aufbau- und Führung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
III. Besonderheit Dienstverträge
Dies gilt in ganz besonderem Maße für Manager und Organvertreter wie Geschäftsführer und Vorstände, für die arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nur eingeschränkt oder gar nicht gelten, sondern freies Dienstrecht.
Wir entwerfen mit unseren Mandanten freie Dienstverträge. Denn: Was nicht präventiv bedacht, verhandelt und vertraglich vereinbart wird, kann später weder nachgeholt noch beansprucht werden. Der Vertrag ist die Basis.
Manager und Top-Führungskräfte, die in eine neue Position streben oder in Konflikten gefangen sind, erhalten fundierte vertrauensvolle juristische und personelle Beratung und Begleitung.
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung, gestalten Ihren Manager- und Geschäftsführer-/Vorstandsvertrag sowie – falls unvermeidbar – Ihren Aufhebungsvertrag. Auch beraten wir in Haftungsfragen.
IV. Aufhebung – der goldene Handschlag
Führungskräfte sitzen auf Schleudersitzen. Oft genug ist dies Lebensrettend für alle Beteiligten, und der Schleudersitz katapultiert den Piloten schnell genug in eine neue Sphäre… Veränderte Rahmenbedingungen lassen oft keine Chance zum Erfolg. Besonders bei Führungskräften hängen Unglück und unbedingtes Festhalten an Verträgen fatal bis lethal zusammen.
Unsere Mandanten berichten im Vorfeld ihrer Kündigungen von
Strategie- und Kulturänderungen
Gesellschafterwechseln
Merger
grundlegenden Änderungen im Vorgesetzten- oder Kollegenverhältnis
Konfliktlösung – ja. Aber nicht um jeden Preis, vor allem nicht um den des Respekts vor sich selbst und dem eigenen Lebensentwurf. Christoph Schließmann begleitet Sie persönlich bei einer fairen und für alle Seiten möglichst gesichtswahrenden Trennungs- und Aufhebungslösung.
V. Wie ist Ihre Haftung geregelt?
Was in den USA schon lange zu beobachten ist, breitet sich auch bei uns aus. Im Schlepptau weltumspannender Globalisierung nehmen Haftungsklagen und Prozesse an Häufigkeit zu, nicht nur in Insolvenzfällen.
Manager und Verantwortungsträger werden bereits für negativ besetzte Vorgänge und Fehlhandlungen rechtlich belangt, die früher nur eine Demission nach sich gezogen hätten. Vorstände, Geschäftsführer und Manager sind daher gut beraten, sich abzusichern.
Die Haftungsfragen von Manager und Unternehmensvertreter sind bei uns in guten Händen. Wir prüfen Ihre Verträge, beugen vor, gestalten neu und unterstützen Sie im Fall des Falles kompetent und engagiert.
Mit Ihnen gemeinsam prüfen wir auch die Möglichkeiten einer DNO-Versicherung zur Absicherung existenzgefährdender Haftungsrisiken.