Verträge – Kern des Wirtschaftslebens!
Ein Vertrag ist wie ein Kletterhaken in einer Gebirgswand. Er muss zu Felszustand und Sicherungsaufgabe passen. Und er muss halten, wenn’s drauf ankommt! Viele Verträge sind weder passend, noch halten sie. Die Schaffung eines Vertragswerkes setzt eine umfassende Analyse und Information und über das Vorhaben mit erfahrener Risikobewertung voraus.
Verträge sollen
geschäftliche Beziehungen abbilden und strukturieren
Leistungsinhalte und -beziehungen und die zu erbringende Qualität mit allen Rechten und Pflichten regeln
Konditionen und Zahlungsbedingungen manifestieren
Spielregeln definieren, vor allem für den Fall der Fälle
Risiken minimieren
Streit vermeiden
Gute Verträge
spiegeln das Geschäftsmodell und die Philosophie der Parteien wieder und sind ein Wettbewerbsfaktor
sind niemals „Standard„, immer individualisiert und
aus verschiedenen Perspektiven der Vertragsparteien und Stakeholder erarbeitet
schaffen Rechtssicherheit, soweit die Komplexität des Sachverhalts und des Rechts dies ermöglicht
sind in keinem Fall eine „Nebenbei-Formalie“, die mit irgendeinem zusammengestückelten Muster mal schnell erledigt werden oder vom Steuerberater als Kulanzleistung mitgemacht werden können.
Erfolgreich Verhandeln
Verhandlungen sind in allen Lebenslagen und vor allem im Business unverzichtbar, das Herzstück der Kollaboration
Durch Verhandlung erreichen wir Ziele
Dabei gilt es bestimmte Methoden und Taktiken richtig einzusetzen
Ich unterstütze Sie bei wichtigen Verhandlungen, bereite Sie und Ihr Team darauf vor oder führe sie in ihrem Namen
Der internationale Kaufvertrag wird durch eine Vielzahl internationaler Abkommen geregelt, die den grenzüberschreitenden Warenhandel beeinflussen. Diese Abkommen schließen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (CISG), sowie weitere Konventionen zu spezifischen Aspekten wie Transport und Gefahrgüter ein. Zentral ist das CISG, das in über 80 Ländern ratifiziert wurde und die Basis der meisten internationalen Kaufverträge bildet. Dieses Übereinkommen regelt unter anderem die Beschaffenheit und die Haftung für Mängel der Ware sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufverträge.
In der Praxis wird bei der Vertragsgestaltung häufig auf die Incoterms 2020 zurückgegriffen. Diese von der Internationalen Handelskammer formulierten Klauseln legen fest, wie Haftung und Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden, und tragen dazu bei, die Rechte und Pflichten klar zu definieren.
Eine wichtige Überlegung ist auch die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer der Parteien als Vertragsbestandteil. Zusätzlich wird oft eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, die festlegt, welche Gerichtsbarkeit oder welches Schiedsgericht im Streitfall zuständig ist.
Das internationale Kaufrecht ermöglicht es den Parteien, nationales Recht dispositiv anzuwenden, sofern dies den internationalen Vereinbarungen nicht widerspricht. Dies bietet Flexibilität und erlaubt eine individuelle Anpassung an spezifische Vertragsbedingungen.
Das Internationale Privatrecht (IPR) in Deutschland regelt, welche Rechtsordnung anwendbar ist, wenn ein Rechtsverhältnis eine Verbindung zum Ausland aufweist. Dabei werden Fragen der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen behandelt. Die wichtigsten Inhalte des IPR in Deutschland umfassen:
- Allgemeine Grundsätze: Das IPR bestimmt, nach welchen Regeln das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ermittelt wird. Die Grundprinzipien sind im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) kodifiziert.
- Vertragsrechtliche Bestimmungen: Für Verträge mit internationalem Bezug regelt das IPR, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Wesentliche Regelungen dazu finden sich in der Rom-I-Verordnung der Europäischen Union, die in Deutschland direkt anwendbar ist. Diese Verordnung legt fest, dass in der Regel das von den Parteien gewählte Recht gilt, sofern keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr: Ein Überblick
Der elektronische Geschäftsverkehr ist aus dem modernen Handel nicht mehr wegzudenken. Doch wie genau kommt ein Vertrag im Online-Handel zustande? Dieser Blogartikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des Vertragsschlusses im E-Commerce und gibt praktische Hinweise für Händler und Verbraucher.
Die rechtlichen Grundlagen
Im klassischen Vertragsrecht ist die Warenpräsentation im Online-Shop als „invitatio ad offerendum“ zu verstehen – eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kaufvertrag kommt in der Regel erst durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Verkäufer zustande, beispielsweise durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung.
Die Praxis und ihre Tücken
In der Praxis kann dies zu Unsicherheiten führen. Kunden könnten fälschlicherweise annehmen, dass der Vertrag bereits mit der Bestellung abgeschlossen ist. Dies führt zu Fragen der rechtlichen Sicherheit und des Verbraucherschutzes. Für Händler ist es jedoch oft praktisch, Bestellungen erst nach einer Verfügbarkeitsprüfung zu bestätigen.
Moderne Interpretationen
Moderne Rechtsprechung und gesetzliche Anpassungen könnten dazu führen, dass der Klick auf den Bestell-Button als Vertragsabschluss gewertet wird, vorausgesetzt, die Verfügbarkeit und der Preis der Ware sind vorab sichergestellt. Dies würde den Verbraucherschutz stärken, indem die Transparenz und Sicherheit für den Kunden erhöht werden.
Gesetzgeberische Überlegungen
Es gibt Überlegungen, das europäische Verbrauchervertragsrecht zu reformieren, um klarere Regeln für den Vertragsschluss im E-Commerce zu schaffen. Eine mögliche Regelung könnte festlegen, dass ein Vertrag bereits mit der Abgabe der Bestellung durch den Kunden zustande kommt, unabhängig von der nachträglichen Bestätigung durch den Verkäufer.
Praxistipps für Händler
- Transparenz: Informieren Sie Ihre Kunden klar und deutlich darüber, wann ein Vertrag zustande kommt.
- Verfügbarkeitsprüfung: Stellen Sie sicher, dass die Verfügbarkeit der angebotenen Waren geprüft wird, bevor die Bestellung angenommen wird.
- AGB-Anpassung: Überarbeiten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Fazit
Die Dynamik im elektronischen Geschäftsverkehr erfordert eine kontinuierliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das erfordert neben rationaler Analyse auch das intuitive Gespür für alle künftig möglichen Eventualitäten.
Ein Vertrag erfüllt vor allem dann seine Aufgabe, wenn die Interpretationsmöglichkeiten für Dritte, die im Zweifelsfall entscheiden müssen, auf ein Minimum reduziert werden und Konflikte durch klare Regelungen lösbar werden, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wiederkehrende Fragen unserer Mandanten:
- Wie setze ich unternehmerische Ziele in erfolgreiche Geschäftskonzepte um?
- Wie muss ein professionelles Vertragswerk gestaltet sein?
- Wie können Geschäftsprozesse, die – wie eine Unruh ein Uhrwerk – eine Organisation in Gang halten, durch wirtschaftlich und rechtlich geeignete Regelwerke organisiert und gesichert werden?
- Benötigen meine Regelwerke und Verträge einen Up-Date?
- Genügen sie noch den jetzigen Anforderungen meines Unternehmens?
- Sind geschäftliche und private Regelungen verzahnt?
- Erfüllen alle Verträge die richtigen Formanforderungen?
- Bieten Sie den Parteien die für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen nötige Ausgewogenheit?
- Was muss ich umsatzsteuerlich bei internationalen Vertragsgestaltungen beachten?
Wir stellen Ihren vertraglichen Status Quo auf den Prüfstand
Recht und Wirtschaft – Diese Verbindung ist unsere Kernkompetenz! Wenn wirtschaftliche Zielsetzungen nicht mehr aktuell erfasst werden und/oder rechtlich lücken- und fehlerhaft oder gar nichtig sind, werden wir eine entsprechende Anpassung oder Neufassung vorschlagen.
Für eine vorausblickende Gestaltungsfähigkeit entwickeln wir Lebenssachverhalte und Prognosen, die in der Zukunft greifen könnten, aber heute bereits bedacht werden müssen.
Wir bieten unseren Mandanten ein professionelles Vertragsmanagement mit digitaler Unterstützung
Verträge optimal zu gestalten ist eine Sache. Aber nur ein Teil umfassender Leistungen entlang eines Vertrags-Lebenszyklus.
- Wir bauen für das Management Ihres Vertragswesens eine Schnittstelle zwischen Ihnen und unserer Kanzlei. Dies verbessert den Informationsfluss, schafft hohe Transparenz und steigert die Effizienz und die Gesamtqualität.
- Zu erstellende und zu verhandelnde Verträge werden webbasiert in gemeinsamen Workflowprozessen zwischen unseren Mandanten und uns und unter Einbindung aller Vertragsparteien erarbeitet und am Ende geprüft und rechtssicher zur Verfügung gestellt. Es werden mehrstufiger Freigabeprozesse festgelegt.
- Synergien werden identifiziert und genutzt
- Alle Vertragsfaktoren werden einer dynamischen Risikobewertung unterzogen, so dass mit einem effektiven Vertragsmanagement Handlungsoptionen frühzeitig erkannt und Risiken gesteuert werden können.
- Historisierung als Beweis- und Nachvollziehbarkeitsfunktion: Jede Änderung und Bearbeitungsversion ist nachvollziehbar.
- Alle Vertragsdaten, Parteien, Recht, Pflichten, Inhalte, Leistungskontrolle, Abnahmen, Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten und -fristen etc. werden im Sinne relevanter Compliance-Anforderungen verwaltet, zentral erfasst, übersichtlich strukturiert und schnell aufrufbar
Verträge optimal zu gestalten ist eine Sache. Aber nur ein Teil umfassender Leistungen entlang eines Vertrags-Lebenszyklus.
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- Zu erstellende und zu verhandelnde Verträge werden webbasiert in gemeinsamen Workflowprozessen zwischen unseren Mandanten und uns und unter Einbindung aller Vertragsparteien erarbeitet und am Ende geprüft und rechtssicher zur Verfügung gestellt. Es werden mehrstufiger Freigabeprozesse festgelegt.
- Synergien werden identifiziert und genutzt